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  Urheberrecht


Mit der Schaffung von Werken, welche eine bestimmte schöpferische Gestaltung beinhalten, erwirbt der Schöpfer derselben die damit verbundenen Urheberrechte.

So können Texte, Kompositionen, Designs, Gemälde, Fotografien, Rundfunksendungen, Filme und ähnliches urheberrechtlich geschützt sein.

Mit den Urheberrechten sind verschiedene andere Rechte, wie das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Veröffentlichungsrecht und ähnliche Rechte verbunden.

Diese stehen in erster Linie dem Urheber zu. Die Vervielfältigung beispielsweise ohne Genehmigung des Urhebers durch Dritte ist rechtswidrig.

Den Urheber berechtigt dies zur Abmahnung und zur eventuell erforderlichen Verteidigung seiner Rechte in einem gerichtlichen Verfahren; der Verletzer sieht sich diesen Ansprüchen ausgesetzt und muss sich hiergegen soweit wie möglich verteidigen.

Ihnen in diesen Situationen zur Seite zustehen, ist die Haupttätigkeit der Rechtsanwälte Roth | Hettmann & Kollegen in diesem Rechtgebiet.

Auch stehen wir unseren Mandanten bereits im Vorfeld von streitigen Auseinandersetzungen wie beispielsweise der Gestaltung von Verträgen kompetent zur Seite.

 

  File-Sharing

 

Im Jahre 2009 ist wieder ein enormer Zuwachs an Abmahnungen im Bereich des filesharings zu verzeichnen gewesen.

Während in dem Jahr 2007 überwiegend Nutzer der Internettauschbörsen limewire, kazaa und bearshare aufgrund behaupteter Urheberrechtsverletzungen abgemahnt wurden, standen im Jahr 2008 die Tauschbörsenprogramme eDonkey und eMule im Vordergrund der Ermittlungen und Abmahnungen der Rechteinhaber.

Seit dem Jahre 2009 werden auch und insbesondere Nutzer von bittorrent sowie der entsprechenden Clients abgemahnt.

An dieser Entwicklung wird deutlich, dass die Rechteinhaber stets bemüht sind, sich den Entwicklungen der Zeit anzupassen und Ihre Rechte nachhaltig zu verteidigen.

Die Rechtsordnung gibt diesen verschiedene Werkzeuge an die Hand, wobei der Unterlassungsanspruch und der Schadensersatzanspruch die bedeutsamsten sind.

Bevor Sie auf eine Abmahnung reagieren sollten Sie unbedingt anwaltlichen Rat einholen. Die Unterzeichnung der von den Abmahnenden vorformulierten Unterlassungserklärungen kommt stellt oftmals ein Schuldanerkenntnis dar, dessen Abgabe nicht erforderlich ist, um die Wiederholungsgefarhr und somit eine gerichtliche Auseinandersetzung über den Unterlassungsanspruch auszuschließen.

Auch die geltend gemachten Kosten sind oftmals nicht gerechtfertigt oder zu hoch angesetzt.

Gerne können Sie sich an unsere Kanzlei wenden um anwaltlichen Rat über die für Sie beste Vorgehensweise zu erlangen oder sich von Rechtsanwalt Hertwig außergerichtlich oder sofern erforderlich gerichtlich vertreten zu lassen.

 

   Ihr Ansprechpartner:

  • Rechtsanwalt Christoph M. Hertwig
   Weitere Informationen :


http://www.filesharing-anwalt-saarland.de

 

Rechtsanwaltskanzlei Roth | Hettmann & Kollegen - Rechtsanwälte & Fachanwälte - Hohenzollernstr. 13, 66117 Saarbrücken