Ihre rechtlichen Interessen in dem Strafverfahren zu verteidigen, ist das Ziel, welchem sich die Rechtsanwälte Christoph Hertwig und Tillmann Rath verschrieben haben.
Das Recht sich im Strafverfahren eines Beistandes zu bedienen ist gesetzlich verankert und steht jedem Beschuldigten zu. Dabei ist es gleich, ob Sie sich falschen Verdächtigungen entgegen sehen oder gleich welcher Gründe vom rechtschaffenem Weg abgekommen sind.
Im Strafverfahren geht es um Ihren persönlichen Schutz und Ihre Rechte. Grundsätzlich stellen Strafverfahren enorme Belastungen für die Betroffenen dar, welche nicht selten auch von existentieller Bedeutung sein können.
Unsere Aufgabe im Strafverfahren sehen wir darin, Ihnen in dieser schwierigen Situation beizustehen und Sie weitestgehend von der damit verbundenen Belastung zu befreien.
Im Rahmen des eigentlichen Verfahren stellen wir sicher, dass Ihre Rechte - wie die Unschuldsvermutung - gewahrt werden und das Strafverfahren in Übereinstimmung mit der Strafprozessordnung geführt wird.
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