Das Mietrecht gehört naturgemäß zu den Rechtsgebieten, welche im Grunde nahezu jeden Mitbürger betreffen, sofern er nicht in einer Eigentumswohnung wohnt.
Weit überwiegend entstehen hierbei Probleme im Rahmen von Wohnraum-Mietverhältnissen, oftmals jedoch auch bei gewerblich genutzten Mieträumen, darüber hinaus ebenfalls der Bereich des Miet- und insbesondere Leasingrechtes außerhalb des reinen Immobilienrechtes natürlich nicht vergessen werden darf.
Wichtig ist, sich vor Augen zu führen, daß das Mietrecht im Gesetz nur rudimentär geregelt ist, insbesondere das Wohnraummietrecht als solches nur vereinzelt und auch noch unübersichtlich verstreut hier Niederschlag gefunden hat.
Gerade im Mietrecht ist es für den Mandanten somit ohne anwaltliche Hilfe fast nicht möglich, einen Überblick über die hier sehr bedeutsame Einzelfallrechtsprechung zu erlangen. Dies beginnt bei der Frage nach Mängeln der Mietwohnung und hiermit einhergehenden Rechten bis hin zur Frage, ob Mietverhältnisse gekündigt werden dürfen oder - aus Vermietersicht - fortgesetzt werden müssen.
All dies ist, wie gesagt, im BGB nur ansatzweise geregelt, insbesondere auch dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hier eine große Bedeutung zukommt, auch dies jedoch ein Rechtsgebiet ist, wo ohne anwaltliche Hilfe der Betroffene, sei es der Mieter oder auch der Vermieter, der die AGB verwendet, vor schwierige Probleme gestellt wird.
Auch die hiermit verbundenen weiteren Problemkreise, auch aus dem WEG-Recht, werden von Rechtsanwalt Hertwig bearbeitet, wobei insbesondere die Erfahrung zeigt, daß bei Kenntnis der jeweils anderen Sichtweise für den Mandanten positivere Ergebnisse erzielt werden können. Von daher ist es Prämisse, sowohl aus Vermieter-, wie auch aus Mietersicht Rechtsfälle zu bearbeiten, um hier durch Beachtung der jeweils im Raume stehenden gegenläufigen Argumente keine utopischen, für die jeweilige Mandantschaft letztendlich nicht realisierbaren Vorgaben in den Raum zu stellen, sondern realistische, vernünftige Ergebnisse zu erzielen.
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