Bezeichnungen für Waren und Dienstleistungen können durch das Markenrecht geschützt werden.
Der Schutz dieser Bezeichnungen wird in der Regel durch Eintragung der Marke in den entsprechenden Markenregistern, für Deutschland bei dem Deutschen Patent- und Markenamt erlangt.
Auch besteht die Möglichkeit, Marken europa- bzw. weltweit schützen zu lassen.
Im Vorfeld einer Eintragung ist zu erforschen, ob durch die beabsichtigte Eintragung Rechte Dritte verletzt werden können.
Später ist die eingetragene Marke zu überwachen und ggf. gegen Rechtsverstöße Dritter zu verteidigen.
Die Kanzlei Roth | Hettmann & Kollegen berät seit Jahren Unternehmen aus verschiedensten Branchen in derartigen Rechtsfragen.
Auch erstreckt sich unsere Tätigkeit auf die Verteidigung von Mandanten, welchen vorgeworfen wird, gegen die Markenrechte Dritter verstoßen zu haben.
Hierbei ist wichtig, sich möglichst umgehend fachlich beraten zu lassen, da im Immaterialrecht grundsätzlich kurze Fristen zu beachten sind und bei behaupteten Rechtsverstößen häufig unmittelbare gerichtliche Hilfe im Rahmen einer einstweiligen Verfügung in Anspruch genommen wird.
Daher ist es ausschlaggebend schon frühzeitig einen Anwalt mit der Vertretung der rechtlichen Interessen zu beauftragen, so dass im Idealfall die gerichtliche Verhandlung vermieden werden kann und damit erhebliche Kosten eingespart werden können.
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