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  Immaterialgüterrecht


Das Immaterialgüterrecht bezeichnet als Oberbegriff die gesamte Breite des geistigen Eigentums (intellektuelles Eigentum).

Hierzu gehören insbesondere das Urheberrecht, das Markenrecht, das Patentrecht und das Gebrauchsmusterrecht.

Die Idee des geistigen Eigentums entstand erst in der Neuzeit und erlangt in der heutigen Zeit der Internationalisierung und schnell voranschreitenden Nutzung des Internets immer weitere Bedeutung.

Wir beraten und vertreten Sie bei der Verfolgung Ihrer Rechte oder verteidigen Sie, wenn Sie von Dritten in Anspruch genommen werden.


   Ihr Ansprechpartner:

  • Rechtsanwalt Christoph M. Hertwig

 

 



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