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  Handelsrecht/Handelsvertreterrecht


Das Handelsrecht begegnet jedem Kaufmann oder Gewerbetreibenden bei vielen Rechtsbeziehungen des Alltags.

Ob es sich um das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) handelt oder internationale Vorschriften, stets sind Formalien, Fristen und Pflichten zu wahren und zu beachten.

Es ist folglich sehr zu empfehlen, Lieferverträge, Handelsvertreterverträge, Franchiseverträge auf die vielfältigen juristischen Besonderheiten zu überprüfen bzw. sollte man solche Verträge direkt vom fachlich erfahrenen Rechtsanwalt anfertigen lassen.

RA Marwin H. Roth verfügt seit Jahren über profunde Kenntnisse im Handelsrecht, Handelsvertreterrecht im nationalen und internationalen Vertriebsrecht, auch Vertragshändlerrecht (insbesondere Automobilhändler).

Ob allgemeine Vertragsbedingungen oder Geschäftsbedingungen auszuarbeiten, Verträge zu prüfen oder zu gestalten, auch international auszuhandeln sind, hier kann fundierte juristische Hilfe von der Kanzlei angeboten werden.

Sollten nationale Besonderheiten in irgendeinem Staat dieser Erde beachtet werden müssen, können wir mit großer Wahrscheinlichkeit über unsere Kooperationspartner bei ILF solche Kontakte herstellen oder Probleme vor Ort lösen lassen. Deshalb sind wir Mitglied der ILF (International Law Firms).

Im Handelsvertreterrecht ist es sowohl aus Sicht des Unternehmers, wie aber auch aus Sicht des Handelsvertreters von großem Nutzen, rechtzeitig anwaltlichen Rat und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das Handelsvertreterrecht ist in verschiedenen Punkten international unüberschaubar geregelt. Ob nationale oder internationale Verträge angefertigt, beurteilt oder ausgestaltet werden müssen, kann in dem einen oder anderen Fall nur aufgrund der entsprechenden Qualifikation und juristischen Erfahrung beantwortet werden.

Die Frage der Rechtsbeziehungen zwischen Handelsvertretern und Unternehmern bergen zudem sehr häufig ein Spannungsverhältnis großer Konflikte. So werden Gebietsabsprachen nicht eingehalten, Exklusivverträge verletzt, Handelsvertreterverträge gekündigt. Sowohl der Handelsvertreter wie auch der Unternehmer werden dann mit einem komplexen Stoff in rechtlich relevanten Fragen konfrontiert, die leider bei falscher Behandlung häufig zu unnötigen Prozesse führen.

Handelsvertreter sind deshalb ebenso wie Unternehmer gut beraten, alle sich abzeichnenden Konflikte frühzeitig einer anwaltlichen Vorabberatung zuzuführen.


   Ihr Ansprechpartner:

  • Rechtsanwalt Marwin Roth



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