Unsere Kanzlei hat Fragen des Beamtenrechtes als Spezialgebiet, da es zwischen dem Arbeitsrecht und dem allgemeinen Verwaltungsrecht anzusiedeln ist, ausgegliedert und die Fallbearbeitung schwerpunktmäßig Rechtsanwalt Hettmann zugeordnet.
Dies begründet sich darin, daß sich die wesentlichen Fragen des Beamtenrechts so umfangreich darstellen, daß eine spezielle Fallbearbeitung in einer Hand von Nöten ist.
Bei Fragen des Beamtenrechts beginnt oftmals die Problematik bereits vor der eigentlichen Begründung eines solchen Verhältnisses, zum Beispiel wenn sich bei Beamtenanwärtern die Frage der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit stellt oder Differenzen über die in der Probezeit erbrachten Leistungen auftauchen.
Während eines bestehenden Beamtenverhältnisses liegen die Rechtsprobleme in erster Linie im disziplinarrechtlichen Gebiet, da leider aufgrund der noch vielfältigen Möglichkeiten des Dienstherren, hier von entsprechenden Disziplinarmaßnahmen Gebrauch zu machen, immer wieder Konflikte mit den hiervon betroffenen Beamten auftauchen.
Schließlich stellt auch die Beendigung des Beamtenverhältnisses oftmals ein rechtliches Problem dar, welches entsprechender Klärung bedarf.
Mit anderen Worten: beim Beamtenrecht handelt es sich um eine so umfangreiche Teilmaterie aus dem Recht des öffentlichen Dienstes, daß eine Ausklammerung zur sach- und fachgerechten Bearbeitung entsprechender Fälle dringend angezeigt ist.
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