Unter das Fachgebiet Arbeitsrecht fallen alle Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im engeren und weiteren Sinn.
1. Arbeitsrecht
Mehrere zehntausend Fälle vor den deutschen Arbeitsgerichten und eine mindestens gleich hohe Zahl von außergerichtlichen Regelungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern pro Kalenderjahr zeigen, wie hoch das Konfliktpotential im Arbeitsrecht ist. Eine Änderungskündigung oder Beendigungskündigung, eine Versetzung, eine Umsetzung, ein Vertretungsfall, die Rückforderung von Weihnachtsgeld, Anspruch auf Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, Urlaubsgewährung oder Verweigerung von Urlaub, Erziehungsurlaub, das besondere Recht der Schwerbehinderten, die Besonderheiten bei Schwangerschaft oder bei Jugendlichen sind nur Stichworte von vielen. Dies ist nur eine kleine Aufzählung von arbeitsrechtlich besonders bedeutsamen Sachgebieten.
Auch das Arbeitsrecht ist in den letzten 20 Jahren immer komplizierter geworden. Internationale Arbeitsrechtsbeziehungen, Arbeitgeber im europäischen oder außereuropäischen Ausland, Entsendung von Arbeitnehmern in das Ausland, sind zunehmende Problemfelder. All dies zeigt auf, daß juristisch fundierter Beratungsbedarf im Arbeitsrecht besteht. Auch spricht heute der Europäische Gerichtshof häufiger das letzte Wort.
Oftmals sind kurze Fristen (Kündigungsschutzklage 3 Wochen) oder Verwirkungsfristen (3 Monate) in Tarifverträgen und Arbeitsverträgen zu beachten. Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts ist für die meisten Menschen völlig unüberschaubar. Sogar Personalsachbearbeiter, Leiter von Personalabteilungen fühlen sich mitunter überfordert und suchen sachkundigen Rat, da sich im Arbeitsrecht vieles permanent ändert.
Es ist Aufgabe des Fachanwalts für Arbeitsrecht durch den Dschungel des Arbeitsrechts zu führen.
Fundierte arbeitsrechtliche Kenntnisse, stetiges aktuelles Wissen aller gesetzlichen Änderungen und Neuerungen sind ebenso, wie besondere Erfahrungen und Verhandlungsgeschick Voraussetzung für eine erfolgreiche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht.
Bereits seit 1987 ist RA Marwin H. Roth Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Seither werden von ihm jährlich durchschnittlich 200 bis 300 Arbeitsrechtsfälle außergerichtlich oder gerichtlich behandelt und bearbeitet. Mehr als 8000 Fälle bis Ende 2010 im Arbeitsrecht geben einen wertvollen Erfahrungsschatz.
Hierbei vertritt die Kanzlei sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer. Die beiderseitige Sicht der Dinge ist hierbei besonders hilfreich, weil viele Vorgehensweisen im Arbeitsrecht auch taktisch richtig gewählt werden müssen.
Wir treten bei sämtlichen Arbeitsgerichten der Bundesrepublik Deutschland, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht auf.
2. Kollektives Arbeitsrecht
Neben der sogenannten individualrechtlichen Praxis, in der die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer zu regeln sind, treten wir als Berater und Interessenvertreter für Arbeitgeber oder Betriebsräte in Fragen des kollektiven Arbeitsrechts, d.h. Betriebsverfassungsrecht auf. Oftmals ist es schwierig, die Rechte und Pflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz richtig einzuordnen, ist es erforderlich, als fachkundiger Außenstehender Rat und Lösungen in die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat einzubringen.
Ob arbeitsrechtliches Beschlußverfahren, außergerichtliche Beratung, Hilfe bei der Abfassung von Schreiben oder Betriebsvereinbarungen: Wir verfügen über zahlreiche und langjährige Erfahrungen auf diesen Rechtsgebieten.
3. Außergerichtliche Regelungen im Arbeitsrecht
Eine besondere Bedeutung gewinnt zunehmend auch die außergerichtliche Konfliktlösung. Für Arbeitgeber ist es von besonderer Wichtigkeit, im Vorfeld einer beabsichtigten Kündigung keine formellen oder materiellen Fehler zu begehen. Für Arbeitnehmer ist es ebenso wichtig, vor Unterzeichnung eines geänderten Arbeitsvertrages oder neuen Arbeitsvertrages diese Unterlagen zuvor fachlich prüfen zu lassen.
Alle Kündigungen und Aufhebungsverträge bedürfen der Schriftform um wirksam zu sein.
Für nahezu alle arbeitsrechtlichen Konflikte lassen sich die Kosten über Rechtsschutzversicherungsverträge regulieren.
4. Mediation im Arbeitsrecht
Neu ist auch die Tätigkeit des Fachanwalts als Mediator bei Differenzen im Arbeitsrecht.
Der Mediator hat eine Schlichtungsaufgabe und sollte die Parteien schnell und unbürokratisch zu einer außergerichtlichen gütlichen Einigung führen.
5. Leitende Angestellte / Geschäftsführer
Zahlreich sind auch die von RA Marwin H. Roth bearbeiteten Fälle, in denen leitende Angestellte, Führungskräfte und angestellte Geschäftsführer im Konfliktfall oder beratend vertreten werden.
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