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  Arbeitsrecht


Kündigung erhalten, was nun?

Nach Erhalt einer Kündigung muss unverzüglich vom Arbeitnehmer reagiert werden:

Nach dem Kündigungsschutzgesetz kann eine Kündigung nur dann angegriffen werden, wenn der Arbeitnehmer binnen 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erhebt.

Wird diese Frist versäumt, kann in der Regel gegen die Kündigung nichts mehr unternommen werden.

Folge: Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält.

Eine Wiedereinsetzung in diese Klagefrist ist nur ganz schwierig und in den seltensten Fällen möglich.

Deshalb: Nach Erhalt einer Kündigung sofort Termin beim Anwalt vereinbaren, damit dieser prüft, ob gegen die Kündigung erfolgreich vorgegangen werden kann.



   weitere Informationen :

 

   Ihre Ansprechpartner:

  • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Marwin Roth
  • Rechtsanwalt Stephan Hettmann

 



Ihre Ansprechpartner:

RA Roth

Fachanwalt für Arbeitsrecht Marwin H. Roth

RA Hettmann

RA Stephan Hettmann