Rechtsanwalt Marwin H. Roth ist seit dem Jahr 1984 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er verfügt über besondere wirtschaftliche / unternehmerische Erfahrungen aus einer früheren Tätigkeit als enger Berater für ein internationales Unternehmen, das er von 1992 bis 1995 neben der Kanzlei in wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen umfassend betreute.
RA Marwin H. Roth ist seit über 20 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und auf diesem Gebiet bundesweit tätig. Weiterhin ist er Fachanwalt für Erbrecht und berät Mandanten bundesweit in erbrechtlichen Fragen. Daneben vertritt RA Roth die Interessen seiner Klienten in Erbrechtsstreitigkeiten sowohl außergerichtlich wie gerichtlich bundesweit. Er nimmt regelmäßig an den jährlichen Fortbildungsveranstaltungen des Deutschen Anwaltsinstituts (DAI) für Fachanwälte teil und jährlich an dem deutschen Erbrechtstag in Berlin. Seit Jahren hält RA Roth Vorträge in erbrechtlichen Fragen. RA Roth bearbeitet weiter Handels- / Handelsvertreterrecht, Wettbewerbsrecht, Vertragsberatungssachen. Er ist zudem in der rechtlichen Firmenbetreuung tätig.
Mit der Kanzlei betreut RA Marwin H. Roth mehr als 80 Firmen sowohl im Saarland wie auch in anderen Bundesländern oder im europäischen Ausland, vom kleineren Handwerksbetrieb bis zur Konzerntochter aus verschiedenen Branchen in den verschiedensten Rechtsfragen, vor allem im arbeitsrechtlichen Bereich.
RA Roth ist sowohl beratend wie auch forensisch (bei Gericht) tätig. Er kann bei allen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten, Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten bundesweit und dem Bundesarbeitsgericht tätig werden.
Sprachkenntnisse: Französisch und Englisch
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