Rechtsanwalt Tillmann Rath wurde 1974 in Saarbrücken geboren.
Sein Studium absolvierte er an der Universität des Saarlandes. Schon während des Studiums legte Herr Rath insbesondere großen Wert auf die Ausbildung im Strafrecht und Strafprozessrecht.
Während der Ausbildung im Referendariat am Saarländischen Oberlandesgericht setzte Herr Rath den Schwerpunkt weiter auf eine fundierte Ausbildung im Straf- und Strafprozessrecht. Hierzu zählte neben der praktischen Tätigkeit als nebenamtlicher Sitzungsvertreter bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken auch die Ausbildung bei Fachanwälten für Strafrecht.
Nach Abschluss des zweiten Staatsexamen im Jahre 2006 wurde Herr Rath im Jahr 2007 bei Rechtsanwaltskammer des Saarlandes zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
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