Herr Rechtsanwalt Niederländer absolvierte 1996 sein zweites Staatsexamen in München. Zur Rechtsanwaltschaft ist er seit 1997 zugelassen. Seit dem Jahr 2007 ist Herr Niederländer zudem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er hat seine in München begründete Erfahrung aus Tätigkeiten in verschiedenen Anwaltskanzleien mit in die Kanzlei Roth | Hettmann & Kollegen eingebracht.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte des Herrn Rechtsanwalt Niederländer sind Medizin-/Arzthaftungsrecht, Miet-/Leasingrecht, Verkehrsrecht, privates Baurecht und Immobilienrecht. Darüberhinaus bearbeitet er in unserer Kanzlei alle Fälle des öffentlichen Rechtes, insbesondere Recht des öffentlichen Dienstes.
Seine Fremdsprachen: Englisch und Portugiesisch
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