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  Rechtsanwalt & Fachanwalt Stephan Hettmann


Herr Rechtsanwalt Hettmann ist seit 1996 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seit dem Jahre 2003 ist er zudem Fachanwalt für Familienrecht, seit dem Jahre 2009 darüberhinaus Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Die Bearbeitung sämtlicher Problemkreise im Zusammenhang und im Vorfeld einer Trennung sowie des Scheidungsverfahrens, insbesondere Zugewinnausgleichsansprüche, Unterhaltsrecht, Sorgerecht und auch die Vermögensauseinandersetzung gehören zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten.

Darüber hinaus liegen weitere Tätigkeitsschwerpunkte im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und der rechtlichen Firmenbetreuung.

Im Familienrecht hat er besondere Erfahrungen durch die Abwicklung und Gestaltung ihm übertragener Rechtsfälle bei der Vermögensauseinandersetzung von Mandaten erworben, bei welchen ein oder beide Ehegatten unternehmerisch tätig waren.

Nachfolgend werden einige Beispiele für entsprechende - selbständig - durchgeführte Mandatsbetreuungen im Bereich des Familienrechts der letzten drei Jahre aufgelistet:

  • Geschäftsführender Gesellschafter eines metallverarbeitenden Betriebes mit mehr als 60 Mitarbeitern, der gleichzeitig Inhaber einer Verpachtungsgesellschaft ist;
  • Gesellschafterin einer Bäckerei mit mehr als 30 Filialen und 120 Mitarbeitern sowie Immobilienvermögen im In- und Ausland;
  • geschäftsführender Gesellschafter aus Weingroßhandelsbranche;
  • Unternehmer aus der Druckereibranche ;
  • geschäftsführende Gesellschafterin einer Dachdeckerei mit Immobilienvermögen im In- und Ausland;
  • geschäftsführender Gesellschafter einer Versicherungsagentur mit mehr als 20 Vertretern;
  • Unternehmensberater;
  • geschäftsführende Gesellschafterin eines Traditionsunternehmens der Musikbranche;
  • geschäftsführender Gesellschafter (Ehegatte) eines Unternehmens aus der Autozubehörbranche;
  • Inhaber von Handwerksbetrieben aus diversen Branchen in mehr als 20 Fällen;
  • Freiberuflich Tätige aus verschiedenen Branchen (Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte und Steuerberater) zum Teil Ehegatten;
  • Unternehmer und Gatten aus verschiedenen Dienstleistungsbranchen;
  • Inhaber von Einzelhandelsgeschäften.

RA Hettmann ist sowohl beratend wie auch forensisch (bei Gericht) tätig.

 

   Mitgliedschaften

Herr Rechtsanwalt Hettmann ist Mitglied nachfolgender Organisationen / Netzwerke:

  • Mitglied der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im DAV
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht im DAV
  • Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
  • Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins (DAV)
  • Mitglied des Saarländischen Anwaltsvereins (SAV)
  • Mitglied des Verkehrsvereins der Stadt Püttlingen

 


RA Hettmann

Tel.: 0681 / 58 20 20
Fax: 0681 / 58 20 23
E-Mail: ra-hettmann
@roth-coll.de

 

 
 
Rechtsanwaltskanzlei Roth | Hettmann & Kollegen - Rechtsanwälte & Fachanwälte - Hohenzollernstr. 13, 66117 Saarbrücken