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  Kosten: Prozesskostenhilfe


Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, einen Prozess bei einem deutschen Gericht zu führen, sei es als Kläger oder als Beklagte, können Prozesskostenhilfe vom Staat erhalten, wenn der Prozess nicht völlig aussichtslos ist und die wirtschaftlichen Mindestvoraussetzungen im Einzelfall gegeben sind. Im optimalen Fall übernimmt der Staat dann die vollständigen Gerichtskosten wie auch Anwaltskosten. Dann muß der betroffene Mandant gleichgültig wie ein Prozeß ausgeht für seinen Anwalt und die Gerichtskosten ggf. Sachverständigenkosten nicht bezahlen. Der Anwalt rechnen dann direkt mit der Staatskasse ab.



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