Vor den deutschen Gerichten fallen Gerichtskosten in unterschiedlicher Höhe an. Bei rechtsschutzversicherten Mandanten übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die erforderlichen Gerichtskosten. In Zivilverfahren muß bei Klageerhebung vom Kläger der vollständige Gerichtskostensatz 1. Instanz dreifach mit der Klageerhebung eingezahlt werden, damit die Sache vom Gericht auch bearbeitet wird. Erhält ein Kläger Prozeßkostenhilfe, entfällt die Einzahlungspflicht der Gerichtskosten für ihn.
Alle weiteren Fragen zu Kosten beantworten Ihnen unsere Anwälte im Einzelfall gerne.
|