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Verantwortlich im Sinne des Presserechts, Teledienstegesetzes und Mediendienste-Staatsvertrages:

Rechtsanwalt Marwin H.Roth

Hohenzollernstrasse 13
(Hansa Haus)
D-66117 Saarbrücken
Tel. 06 81/58 20 20
Fax 06 81/58 20 23
E-
Mail: info@roth-coll.de
Internet: http://www.roth-coll.de

Steuer-Nr. 040-26307223

Marwin Roth, Stephan Hettmann, Markus Niederländer, Christoph Hertwig und Tillmann Rath sind
als Rechtsanwälte zum Anwaltsberuf in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.

Sie sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes (Am Schloßberg 5, 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681/58 82 80, Telefax: 0681/58 10 47, E-Mail: zentrale@rak-saar.de) und unterliegen den nachfolgenden berufsrechtlichen Regelungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Standesregeln des Conseil des Barreaux de la Communauté Européenne (CCBE)
  • etc.

Alle berufsrechtlichen Regelungen sind über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer nachzulesen.

Haftpflichtversicherung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Die Anwälte sind bei den nachfolgenden Versicherungsgesellschaften versichert:

  • Marwin H. Roth: HDI-Gerling Firmen und Privat Vers. AG, Postfach 10 22 51, 70018 Stuttgart
  • Stephan Hettmann: Victoria Versicherungs AG - Bezirksdirektion Bad Kreuznach, Wilhelmstraße 84/86, 55543 Bad Kreuznach
  • Markus Niederländer: Generali Versicherung AG, Adenauerring 7-9, 81737 München
  • Christoph M. Hertwig: HDI-Gerling Firmen und Privat Vers. AG, Postfach 10 22 51, 70018 Stuttgart
  • Tillmann Rath: Generali Versicherung AG, Adenauerring 7-9, 81737 München

Schieds- und Schlichtungsstelle für Gebührenstreitigkeiten
Die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes unterhält für Gebührenstreitigkeiten eine Schieds- und Schlichtungsstelle. Die entsprechende Verordnung finden Sie unter: http://www.rak-saar.de/bservice/schlichtungsordnung.pdf

Ombudsmann
Das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht sieht in der BRAO § 191f die Errichtung einer unabhängigen, bundesweit tätigen "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft" vor. Diese Schlichtungsstelle wird ebenfalls in Auseinandersetzungen zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und ihren Mandanten, z. B. bei Streitigkeiten über Honorarfragen vermitteln. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist noch nicht vollständig eingerichtet. Der unabhängige Schlichter wird seine Tätigkeit voraussichtlich im Januar 2011 aufnehmen. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.brak.de/seiten/04_09_66.php